Eigenfetttransplantation bei Rhizarthrose
Das Verfahren der Eigenfetttransplantation zur Behandlung der Rhizarthrose (Daumensattelgelenksarthrose) wurde aktuell durch die zuständige Bundesoberbehörde, dem Paul- Ehrlich-Institut (PEI), als Herstellung eines Arzneimittels für neuartige Therapien (ATMP-Advanced Therapy Medicinal Product) im Sinne des § 4 Abs. 9 AMG eingestuft. Daher ist die Durchführung einer Eigenfetttransplantation bei Arthrose in Deutschland aktuell nicht möglich, da es einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht bedeuten würde. Sowohl auf rechtlicher Ebene, als auch wissenschaftlich fundiert auf fachlicher Ebene über unsere Fachgesellschaft, die DGPRÄC, versuchen wir hier eine Lösung herbeizuführen, denn aus chirurgischer ärztlicher Sicht handelt es sich bei der Eigenfetttransplantation um einen klassischen Gewebstransfer und keine Herstellung eines Medikaments.
Aktuell liegen überzeugende Langzeitergebnisse vor. Interessierte Patienten können sich die wissenschaftliche Arbeit aus dem Jahr 2022 mit Fünfjahresergebnissen HIER ansehen. Dennoch ist diese Technik im Moment in Deutschland nicht möglich, da die Eigenfettinjektion in Gelenke als ATMP eingestuft wurde (siehe oben).